Frage von fragen über fragen lover: Wohngeld ?…………………………………………….?
Hallo,
ich habe mal eine Frage und zwar ich bin 19 Jahre habe eine Ausbildung zum Gesundheits-und Krankenpfleger angefangen und habe eine eigende Wohnung mit 260,20 € Miete warm
Meine Ausbildungsvergütung (Brutto) ist 867,00
mein Netto ist 755,88 €
und mit abzug der Miete 417,54 €
Ich Wohne in einem Wohnheim des Krankenhauses und die Miete wird gleich abgezogen ( bin für diese Ausbildung 500km von zuhause weg gezogen und habe den anspruch einmal im monat nachhause zu fahren und mir wird das geld dazu erstattet doch ich muss es ersmal selbst bezahlen doch das kann ich zur zeit mit meinen gehalt leider nicht)
meine frage ist ich will Wohngeld beantragen aber weiß nicht ob ich mit den antrag durchkomme?
auf der home page stand “Voraussetzungen / Einkommensgrenzen
Die nachstehende Übersicht zeigt die sich nach der jeweiligen Haushaltsgröße ergebende monatliche Einkommensgrenze, bei deren Überschreitung – unabhängig von der Höhe der Miete oder Belastung – kein Wohngeldanspruch mehr besteht.
Zahl der Haushaltsmitglieder Grenze für das monatliche Einkommen
1 810 EUR
2 1.120 EUR
3 1.380 EUR
4 1.810 EUR
5 2.080 EUR
6 2.340 EUR
Das Einkommen setzt sich aus dem Jahresbruttoeinkommen aller zum Haushalt zählenden Mitglieder zusammen. Es wird in einem im Wohngeldgesetz näher bestimmten Verfahren ermittelt und entspricht annähernd dem Nettoeinkommen. Im Einzelfall kann die für den jeweiligen Haushalt maßgebliche Einkommensgrenze erfragt werden.
Es ergeben sich niedrigere Einkommensgrenzen, wenn die zu berücksichtigende Miete oder Belastung unter den Werten bestimmter Höchstbeträge liegt.
Empfänger bestimmter Sozialleistungen (sog. Transferleistungen, wie z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung) sowie Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft sind vom Wohngeld ausgeschlossen. Deren angemessene Unterkunftskosten werden im Rahmen der jeweiligen Sozialleistung berücksichtigt, so dass sich der Ausschluss von Wohngeld nicht nachteilig auswirkt.”
oder kann ich als auszubildener noch was anderes beantragen??
Beste Antwort:
Answer by Tullamore
Da mach dir da mal keine Hoffnungen. Die Verdienstgrenzen sind so hoch angesetzt das bei deinen Einkommen wohl nichts herauskommen wird . Ich selbst habe mit meiner Frau zusammen ein Nettoverdienst von ca. 1800 euro. plus 170 .Kindergeld, Wir wohnen in einer Dreiraumwohnung und zahlen 466,euro warm . mein Wohngeld beträgt 35 Euro im Monat . Ha HA
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